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Verdienst du als Konditor genug?

In 30 Sekunden siehst du, wo dein Lohn im Vergleich zum Mindestlohn aus dem GAV der Bäcker-, Konditoren- und Confiserie-Branche steht. Wenn mehr möglich ist, suchen wir den Betrieb, der es bezahlt.

CHF

Ohne 13. Monatslohn und ohne Spesen. Stundenlöhne rechnen wir mit 182 Stunden auf den Monat um (42 Stunden mal 52 Wochen geteilt durch 12).

GAV-Mindestlohn für deine Angaben

CHF 4'400 / Monat

entspricht CHF 57'200 pro Jahr inklusive 13. Monatslohn

Quelle: GAV der Bäcker-, Konditoren- und Confiserie-Branche, Lohnregulativ Produktion und Verkauf, gültig ab 1. Januar 2025. Der GAV ist allgemeinverbindlich und gilt in der ganzen Schweiz, ausser in der Schweizer Schokoladeindustrie. Für Betriebsleiter, Direktoren und Inhaber legt er keinen Mindestlohn fest. Mindestlöhne sind Untergrenzen, keine Marktlöhne.

Mehr Lohn ist möglich? Wir prüfen es für dich, kostenlos und vertraulich.

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GAV-Mindestlöhne Produktion und Verkauf

Bruttolohn pro Monat, gültig ab 1. Januar 2025. bei 42 Stunden pro Woche. Dazu kommt ein 13. Monatslohn. Neuere Beträge für Produktion und Verkauf sind nicht veröffentlicht. Der GAV ist allgemeinverbindlich und gilt in der ganzen Schweiz, ausgenommen ist nur die Schweizer Schokoladeindustrie.

Stufepro Monat
Mit EFZ (z. B. Konditor/in-Confiseur/in EFZ)
Vollzeit, 42 Stunden pro WocheCHF 4'400
Mit EBA (z. B. Konditor/in EBA)
Vollzeit, 42 Stunden pro WocheCHF 3'900
Mit Berufsprüfung (z. B. Chef Konditor/in), ohne Leitungsfunktion
Vollzeit, 42 Stunden pro WocheCHF 4'925
Mit Berufsprüfung, als Produktions-, Verkaufs- oder Filialleiter/in
Vollzeit, 42 Stunden pro WocheCHF 5'350
Mit höherer Fachprüfung, als Produktions-, Verkaufs- oder Filialleiter/in
Vollzeit, 42 Stunden pro WocheCHF 5'650
Ohne Abschluss in der Branche
In den ersten 3 DienstjahrenCHF 3'670
Nach 3 DienstjahrenCHF 3'720

Quelle: GAV der Bäcker-, Konditoren- und Confiserie-Branche, Lohnregulativ Produktion und Verkauf. Für das Personal im Konditorei-Café gelten eigene Mindestlöhne.

13. Monatslohn von 100 %, nach Ablauf der Probezeit (Art. 13 GAV)
42 Stunden pro Woche bei 100 %, im Jahresdurchschnitt Fünf-Tage-Woche, mindestens 12 freie Wochenenden im Jahr (Art. 15 und 15a GAV)
5 Wochen Ferien für alle und 6 bezahlte Feiertage (Art. 20 und 22 GAV)
Nachtzuschlag in der Produktion von 22 bis 3 Uhr: 25 % pro Stunde oder pauschal 0,4 % des Monatslohns pro Wochenstunde (Art. 17 GAV)

Eckwerte laut Gesamtarbeitsvertrag 2025 der Bäcker-, Konditoren- und Confiserie-Branche.

Fragen zum Lohn

Gilt der GAV-Mindestlohn für alle Konditoren und Confiseure?

Fast für alle. Der GAV der Bäcker-, Konditoren- und Confiserie-Branche ist allgemeinverbindlich und gilt in der ganzen Schweiz für alle Hersteller und Anbieter von Brot, Backwaren, Schokolade, Zuckerwaren und Glace, auch in der Industrie und ohne Verbandsmitgliedschaft. Ausgenommen sind die Betriebe der Schweizer Schokoladeindustrie. Nicht unterstellt sind Inhaber, Betriebsleiter und Direktoren sowie Lernende.

Gilt der Mindestlohn auch im Verkauf?

Ja. Produktion und Verkauf haben dieselben Mindestlöhne. Wer ein Verkaufs-EFZ aus einer anderen Branche mitbringt, erhält in den ersten sechs Monaten den EBA-Lohn. Für das Personal im Café der Konditorei gilt ein eigenes Lohnregulativ.

Ist der Mindestlohn auch der übliche Lohn?

Nein. Der Mindestlohn ist die Untergrenze. Mit Berufserfahrung, Weiterbildungen und Verantwortung zahlen viele Betriebe mehr. Genau da setzen wir an.

Wie rechne ich meinen Stundenlohn um?

Wir rechnen mit 42 Stunden pro Woche, wie im GAV (Art. 15), mal 52 Wochen geteilt durch 12 Monate, also mit 182 Stunden pro Monat. Stundenlohn mal 182 ergibt den vergleichbaren Monatslohn, ohne 13. Monatslohn und ohne Ferienzuschlag.

Was mache ich, wenn ich unter dem Mindestlohn verdiene?

Sprich zuerst mit deinem Betrieb. Bei Fragen zur Einhaltung des GAV helfen die Gewerkschaften und die Hotel & Gastro Union. Wenn du wechseln möchtest, unterstützen wir dich gerne.